Kaufpreisaufteilung erstellen lassen
Nur der Gebäudeanteil Ihres Kaufpreises ist abschreibbar — der Boden nicht. Wie hoch dieser Anteil ausfällt, entscheidet jedes Jahr aufs Neue über Ihre Steuerlast. Wir ermitteln ihn als Sachverständigenbüro, nachvollziehbar und belastbar gegenüber dem Finanzamt.
- Erstellt und unterzeichnet von einem Architekten und Sachverständigen Kein Formulargenerator: ImmoWert Experts GmbH, HRB 36565 Amtsgericht Dresden.
- Als Sachverständigengutachten aufgebaut Der BFH hat 2020 entschieden, dass die BMF-Arbeitshilfe nicht bindend ist und im Streitfall ein Gutachten entscheidet.
- Fertig als PDF im Kundenportal Zur Vorlage beim Finanzamt, beim Steuerberater oder bei der Bank.
Gebäudeanteil kostenlos berechnen
Tippen Sie Ihre Werte ein — das Ergebnis rechnet sich mit.
- Gebäude
- 415.305 €
- Grund und Boden
- 134.695 €
Zehn Prozentpunkte mehr Gebäudeanteil wären 1.100 € mehr Abschreibung und damit 462 € weniger Steuer im Jahr.
Unverbindliche Orientierung nach der typisierten Methode der BMF-Arbeitshilfe. Ersetzt weder ein Gutachten noch eine steuerliche Beratung.
Der Boden altert nicht — deshalb zählt nur das Gebäude
Wer eine vermietete Immobilie kauft, schreibt sie über Jahrzehnte ab. Abschreibbar ist aber ausschließlich das Gebäude. Der Anteil des Kaufpreises, der auf Grund und Boden entfällt, bleibt steuerlich unberührt — für immer.
Was das konkret heißt
Bei einem Kaufpreis von 320.000 Euro und 2 Prozent AfA sind 10 Prozentpunkte mehr Gebäudeanteil 640 Euro zusätzliche Abschreibung im Jahr. Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz bleiben davon rund 269 Euro Steuerersparnis — Jahr für Jahr, über 50 Jahre.
Die Aufteilung wird einmal festgelegt und wirkt dann über die gesamte Abschreibungsdauer. Nachträglich ändern lässt sie sich nur schwer.
Mit Ihren eigenen Zahlen rechnenZwei Wege, ein Kaufpreis
- Grund und Boden
- Nicht abschreibbar. Bleibt steuerlich neutral, egal wie lange Sie halten.
- Gebäude
- Abschreibbar über 33 bis 50 Jahre, je nach Baujahr — § 7 Abs. 4 EStG.
Das Finanzamt rechnet mit einer Excel-Tabelle. Sie müssen sich damit nicht abfinden.
Für die Kaufpreisaufteilung stellt das Bundesfinanzministerium eine Arbeitshilfe als Excel-Datei bereit. Sie arbeitet mit bundesweiten Durchschnittswerten: gleiche Gebäudegröße, gleiches Baujahr, gleicher Typ — gleicher Gebäudewert, von Flensburg bis Passau. Regionale Baukosten, Zuschnitt, Ausstattung und Modernisierungen kommen darin nicht vor.
Der Bundesfinanzhof hat dazu 2020 entschieden: Die Arbeitshilfe bindet die Gerichte nicht. Bestehen Zweifel an einer Aufteilung, ist der Streitfall durch ein Sachverständigengutachten aufzuklären — vor Gericht regelmäßig durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Grundstücksbewertung.
Ihre Aufteilung erstellt und unterzeichnet bei uns ein Architekt und Sachverständiger — mit getrennt ermitteltem Boden- und Gebäudewert, offenem Rechenweg und Fundstellen zu jedem Ansatz. Das ist die Grundlage, mit der Sie dem Finanzamt entgegentreten, bevor es überhaupt zum Streitfall kommt.
„Das FG hat im Rahmen der Ermittlung des Werts des Grund und Bodens und des Gebäudeanteils für Zwecke der AfA-Bemessungsgrundlage die streitgegenständliche Arbeitshilfe des BMF nicht zugrunde zu legen."
So läuft die Beauftragung
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Formular ausfüllen
Objektdaten aus Kaufvertrag und Grundbuch eintragen und absenden. Fehlt eine Angabe, senden Sie trotzdem ab.
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Unterlagen nachreichen
Sie erhalten Zugang zum Kundenportal. Dort laden Sie hoch, was uns noch fehlt, und sehen den Stand.
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Gutachten herunterladen
Das fertige Gutachten liegt als PDF im Portal. Sie können es beliebig weiterverwenden.
Häufige Fragen
Ausführlicher steht das im Ratgeber.
Für welche Immobilien lohnt sich eine Kaufpreisaufteilung?
Für jede vermietete oder betrieblich genutzte Immobilie: Eigentumswohnung, Ein- und Mehrfamilienhaus, Doppelhaushälfte, gemischt genutzte Objekte. Bei selbst bewohnten Immobilien ohne Vermietung wirkt sich die Aufteilung steuerlich nicht aus.
Wir haben die Aufteilung schon im Kaufvertrag festgelegt. Reicht das?
Eine vertragliche Aufteilung ist grundsätzlich maßgebend — aber nur, solange sie wirtschaftlich vertretbar ist und keine Scheinvereinbarung darstellt. Wirkt der Bodenanteil auffällig niedrig, prüft das Finanzamt nach und ersetzt die Werte gegebenenfalls durch eigene.
Das Finanzamt hat meine Aufteilung bereits gekürzt. Bringt ein Gutachten noch etwas?
Solange der Bescheid nicht bestandskräftig ist, können Sie Einspruch einlegen und ein Gutachten nachreichen. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe. Prüfen Sie das Datum auf Ihrem Bescheid, bevor Sie etwas anderes tun.
Wie lange dauert die Erstellung?
Wir beginnen nach Eingang der Bestellung. Sobald alle Angaben vollständig sind, erhalten Sie das Gutachten im Kundenportal. Fehlen Unterlagen, melden wir uns dort.
Ist das eine Steuerberatung?
Nein. Wir sind ein Sachverständigenbüro und ermitteln Werte. Die steuerliche Beratung und die Erklärung gegenüber dem Finanzamt bleiben Ihre Sache oder die Ihres Steuerberaters.
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