Kaufpreisaufteilung beauftragen
Für die Bestellung genügen die Adresse der Immobilie und Ihre Kontaktdaten. Alles Weitere — Unterlagen, Rückfragen, das fertige Gutachten — läuft über Ihr Kundenportal.
- Vom Architekten und Sachverständigen Ihre Aufteilung wird von D. Pilz, Architekt und Sachverständiger, erstellt und unterzeichnet — nicht von einem Formulargenerator.
- Ermittelt, nicht geschätzt Boden- und Gebäudewert werden getrennt ermittelt und ins Verhältnis gesetzt — so, wie der Bundesfinanzhof es verlangt (Urteil vom 21. Juli 2020, IX R 26/19).
- Mit Rechenweg und Fundstellen Jeder Ansatz ist begründet und belegt. Das ist der Unterschied zu einer Quote, die niemand nachvollziehen kann.
- Als PDF im Kundenportal Zur Vorlage beim Finanzamt, beim Steuerberater oder bei der Bank — beliebig oft abrufbar.
- Formular ausfüllen Objektdaten eingeben und absenden.
- Unterlagen nachreichen Im Kundenportal, falls uns noch etwas fehlt.
- Gutachten herunterladen Als PDF, zur Vorlage beim Finanzamt oder Steuerberater.
Was wir für das Gutachten brauchen
Für die Aufteilung brauchen wir die Angaben, die auch in Ihrem Kaufvertrag und im Grundbuch stehen: Adresse und Lage des Objekts, Kaufpreis und Kaufdatum, Grundstücksfläche und — bei einer Eigentumswohnung — den Miteigentumsanteil, Wohn- beziehungsweise Nutzfläche, Baujahr sowie durchgeführte Modernisierungen.
Im Formular fragen wir davon nur die Adresse ab. Den Rest reichen Sie nach der Bestellung im Kundenportal nach — am einfachsten mit dem Kaufvertrag, in dem das meiste davon steht.
Sie möchten vorher selbst überschlagen, wie die Aufteilung ungefähr ausfällt? Der kostenlose Kaufpreisaufteilungs-Rechner rechnet Ihnen eine Orientierung, und der AfA-Rechner zeigt, was ein höherer Gebäudeanteil pro Jahr bedeutet.