Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die ImmoWert Experts Sachverständige Ingenieure und Verlagsgesellschaft mbH als Betreiber der Website kaufpreisaufteilung-online.de ermöglicht nationale und internationale Online-Bestellungen für Kunden. Die Online-Bestellung ist übersichtlich, zuverlässig und erreicht den Empfänger in Echtzeit, in der Regel ist das weniger als eine Sekunde. Mit dem Zugriff auf immowert-experts.de erklären Sie sich mit folgenden Nutzungsbedingungen einverstanden und bestätigen, dass Sie die rechtlichen Informationen im Zusammenhang mit der Website immowert-experts.de verstehen und anerkennen:
(1) Der Besteller verfügt über eine eigene E-Mail-Adresse, um immowert-experts.de nutzen zu können. Die Anmeldung ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen Personen erlaubt. Es kann nur jeweils ein einziger Nutzer pro E-Mail-Adresse registriert werden.
(2) Der Betreiber behält sich ausdrücklich das Recht vor, Bewertungen mit strafbarem Ziel und Inhalt ausnahmslos und ohne Rückfrage zu entfernen und sich darauf beziehende Usernamen / Accounts im Zusammenhang von Bewertungen unmittelbar zu deaktivieren. Strafbare Handlungen werden zur Anzeige gebracht.
(3) Dem Besteller ist es untersagt, Werbung in Bewertungskommentaren zu betreiben.
Vertragsabschluss
(1) Ihre Bestellung stellt ein Angebot auf Abschluss eines
dementsprechenden Vertrages dar. Wenn Sie Ihre Bestellung bei immowert-experts.de aufgeben, schicken wir
Ihnen eine Bestellbestätigung per E-Mail, die das Zustandekommen eines Vertrages und den Inhalt Ihrer
Bestellung dokumentiert.
(2) Ein Widerrufsrecht besteht für den Besteller grundlegend nicht, da speziell auf Anforderung hin eine Dienstleistung durchgeführt wird. Ein Abbruch einer laufenden Dienstleistung ist jedoch individuell zu prüfen. Es besteht die Möglichkeit den Kundenwunsch, Abbruch einer laufenden Dienstleistung, dem Betreiber per E-Mail, per Fax, per Post oder telefonsich mitzuteilen.
Missbrauch
Sämtliche Missbräuche des Bestellportals werden gerichtlich verfolgt.
Beschwerden und Mängelhaftung
(1) Die mit der Bestellbestätigung übermittelte
voraussichtliche Lieferzeit stellt keinen wesentlichen Vertragsbestandteil dar, sondern dient lediglich
der Information.
(2) Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sollten Beschwerden nicht mit dem jeweiligen
Bearbeiter geklärt werden können, wenden Sie sich bitte per E-Mail an unsere Zentrale über das vom
Betreiber bereitgestellte Kommunikationsportal (Help-Center: https://direktantrag.com/ helpcenter/
customer/ display/ ).
Vertragsdurchführung
Sofern die Bestellinformationen (Kundendaten und Inhalt der
Bestellung) nicht explizit abgeändert werden, sind diese Angaben verbindlich und es erfolgt die
Lieferung auf der Grundklage des zum Zeitpunkt der Bestellung übermittelten Informationsstandes an die
vom Kunden angegebene Lieferadresse. Eine Änderung der Bestellinformationen kann nur unter Nennung der
Bestellnummer und E-Mail-Adresse (Secur-Check) erfolgen. Eine Berücksichtigung von Änderungswünschen
erfolgt grundsätzlich über das vom Betreiber bereitgestellte Kommunikationsportal (Help-Center:
https://direktantrag.com/ helpcenter/ customer/ display/ ) Die Kommunikation per E-Mail ist
grundsätzlich erwünscht (Der Secur-Check ist dabei zu beachten und verpflichtend).
Der Versand von bestellten Produkten erfolgt vorwiegend per Post. Der Betreiber kann individulell entscheiden, ob die Bereitstellung von Produkten darüber hinaus per E-Mail oder zum Herunterladen erfolgt. Der Betreiber behält sich vor, sich von der Bestellung einseitig zu lösen. Falls ein elektronisches Produkt verfügbar ist, wird dieses in der Regel innerhalb von 24h, in allen anderen Fällen in der Regel innerhalb von sieben Werktagen, ab Eingang der Kundenvollmacht, zugesandt. Bei hohem Bearbeitungsstand Dritter (z.B. Grundbuchämter), kann die Bearbeitungszeit länger dauern. Eine verbindliche Lieferzeit der bestellten Produkte wird nicht vereinbart.
Der Betreiber wird ausschließlich für die Anforderung der Produkte vom Kunden beauftragt. Die Erteilung und der Versand der Produkte obliegt, in Abhängigkeit der zum Bestellzeitpunkt getätigten Angaben, vorrangig der zuständigen Behörde. Der Betrag für die Dienstleistung wird per Zustellung der Rechnung fällig. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Rechnung dem Kunden ausschließlich digital im Dateiformat PDF zur Verfügung gestellt wird. Ein Versand der Rechnung in Papierform per Post erfolgt gegen Aufpreis. Nachgelagerte Gebühren, z.B. Kostenrechnungen Dritter, wie z.B. des zuständigen Amtsgerichts oder des zuständigen Katasteramts für die jeweiligen Produkte, zahlt der Kunde exklusive (es wird auf die Produktbeschreibungen verwiesen). Der Endpreis beträgt dann die Gebühr der Anfordeurng des Servicedienstleisters plus die Gebühr der amtlichen Stelle für jedes amtlich ausgestellte Dokument. Für jedes Dokument wird in der Regel eine amtliche Gebühr erhoben. Beispielsweise können für das Sondernutzungsrecht an einer Eigentumswohnung mit PKW-Stellplatz mehr als ein Grundbuch erforderlich sein. Es wird dann eine Gebühr für jeden Grundbuchauszug fällig. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Dienstleistung auch dann fällig werden, wenn falsche oder fehlende Angaben z.B. zu Blatt-Nr., Adresse oder Eigentümer gemacht wurden und deshalb kein Produkt zur Verfügung gestellt werden kann. Eine schriftliche Vollmacht liegt im Leistungsbereich des Kunden. Für die sofortige Bearbeitung sowie für die Abstimmung mit der zuständige Behörde ist eine Vollmacht, gezeichnet vom Besteller, vorteilhaft. Die bereits vorausgefüllte Vorlage finden Sie im Kundenportal. Insofern keine Rückmeldung innerhalb der nächsten zwei Tage nach Beauftragungseingang eingeht oder die Beauftragung u.a. mit fehlenden Nachweisen zum berechtigten Interesse z.B. nach § 12 GBO vorliegt, wird die Bestellung mit den vorliegenden Daten und Anlagen gleichwohl bearbeitet. Die Erklärung gegenüber der Behörde im Namen des Kunden erfolgt in Textform, eine eigene Unterschrift ist nicht erforderlich und erfolgt in diesem Fall durch eine elektronische Unterschrift ohne qualifizierte elektronische Signatur (siehe Absatz "eSignatur"). Bei Rückfragen wird sich die zuständige Stelle dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen. Fragen zum Bearbeitungsstand sind direkt an die zuständige Behörde zu richten. Wir verweisen insbesondere auf den Geltungsbereich der Grundbuchordnung. Wird die Dienstleistung und das Produkt ausschließlich per E-Mail gewünscht, so fallen zusätzlich zum Kaufpreis fünf Euro Dienstleistungsgebühr zzgl. der Kosten des jeweiligen Produkts durch die Ämter an. Dieser Lieferwunsch ist keine Standardleistung und kann zusätzlich bestellt werden. Telefonischer Support ist in den Dienstleitungen nicht enthalten und kann gesondert bestellt werden. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Kommunikation per E-Mail erfolgt.
Widerrufsrecht:
Der Auftrag wird für gewöhnlich sofort bearbeitet, nach Beginn der
Bearbeitung ist ein Widerruf nicht mehr möglich. Der Kunde ist damit einverstanden und verlangt
ausdrücklich, dass vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung
begonnen wird. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung, z.B. die erfolgte
Anforderung der Dokumente oder die Bereitstellung eines digitalen Produktes, mein Widerrufsrecht
verliere. Andernfalls haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag
zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr
Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ImmoWert Experts Sachverständige Ingenieure und
Verlagsgesellschaft mbH, Clara-Zetkin-Str. 10A, 01796 Pirna, Fax: 03501 / 599 344 8, E-Mail: Servicedienstleister über
Storno infomieren) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief,
Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf
der Widerrufsfrist absenden. Bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt das Widerrufsrecht.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle
Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der
zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns
angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns
eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat
und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche
Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht
bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verliert. Haben Sie verlangt, dass die
Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag
zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts
hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Der pauschalierte Schadensersatz
für den Fall der vorzeitigen Kündigung beträgt neun Euro brutto. Der Widerruf ist per E-Mail, Fax oder
per Post zu senden.
Hinweise und Informationen zur elektronische Signatur, eSignatur
(1)
Zusammenfassung der Legalität der elektronischen Signatur
Da Deutschland einer der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union ("EU") ist, gelten die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 910/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifikations- und
Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (die eIDAS-Verordnung) in Deutschland
und gelten unmittelbar. Die eIDAS-Verordnung hebt die Richtlinie 1999/93/EG auf. Diese Verordnung regelt
in ihrem Kapitel 3 "Vertrauenswürdige Dienste" und unter Abschnitt 4 "Elektronische Signaturen" die
Verwendung elektronischer und digitaler Signaturen in der gesamten EU, einschließlich Deutschland.
Um eine wirksame Durchsetzung zu gewährleisten, hat Deutschland zusätzlich ein Gesetz zur Umsetzung von eIDAS verabschiedet, das sogenannte Trust Services Act (Vertrauendienstegesetz oder VDG), das darauf abzielt, die Nutzung elektronischer Treuhanddienste in Deutschland zu erleichtern. Das Gesetz trat am 29. Juli 2017 in Kraft.
Die meisten der einschlägigen deutschen nationalen Vorschriften finden Sie im BGB. Das deutsche Recht enthält viele Bestimmungen, die bestimmte Formularanforderungen festlegen, insbesondere die "schriftliche Form". Die Schriftform ist beispielsweise nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch für die Kündigung eines Mietvertrags, die Mitteilung einer Abtretung von Rechten oder die Abtretung von Rechten, die einer Hypothek zugrunde liegen, erforderlich. Das BGB enthält verschiedene "Formulare", für die bestimmte Arten von Erklärungen vorliegen müssen, um gültig zu sein, z.B. (i) "schriftliche Form", (ii) "Textform" und (iii) "vereinbarte Form". Das BGB besagt, dass die Schriftform durch elektronische Form ersetzt werden kann, es sei denn, das Gesetz führt zu einem anderen Schluss.
(2) Arten der elektronischen Signatur
eIDAS unterscheidet zwischen drei Arten elektronischer
Signaturen: einer einfachen "elektronischen Signatur", einer "fortgeschrittenen elektronischen Signatur"
(AES) und einer "qualifizierten elektronischen Signatur" (QES).
Eine einfache "elektronische Signatur" sind Daten in elektronischer Form, die anderen Daten in elektronischer Form beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die vom Unterzeichner zur Unterzeichnung verwendet werden (Artikel 3.10 eIDAS).
Eine "fortgeschrittene elektronische Signatur" (AES) ist eine elektronische Signatur, die einige zusätzliche Anforderungen erfüllt, damit ein höheres Maß an Vertrauenswürdigkeit erfüllt werden kann.
Eine "qualifizierte elektronische Signatur" (QES) ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die von einem qualifizierten Gerät zur Erstellung elektronischer Signaturen erstellt wird und auf einem qualifizierten (digitalen) Zertifikat für elektronische Signaturen basiert (Artikel 3.12 eIDAS). Dieses Zertifikat muss von einem Vertrauensdienstleister ausgestellt werden, der auf einer vertrauenswürdigen Liste qualifizierter Vertrauensdienstleister eines EU-Mitgliedstaats steht, und das qualifizierte Gerät zur Erstellung elektronischer Signaturen muss von einem EU-Mitgliedstaat zertifiziert sein. Eine "qualifizierte elektronische Signatur" ist die einzige Stufe der elektronischen Signatur, die in den EU-Mitgliedstaaten einen besonderen Rechtsstatus hat und rechtlich als Äquivalent zu einer schriftlichen Signatur anerkannt wird (Artikel 25.2 eIDAS).
Das deutsche Recht definiert keine elektronische Signatur, die von eIDAS unabhängig ist.
(3) Dokumente, die elektronisch signiert werden können
Im Allgemeinen müssen Verträge in keiner
bestimmten Form vorliegen, um gültig zu sein. Sofern das deutsche Recht die Verwendung elektronischer
Signaturen weder direkt noch indirekt verbietet oder die Verwendung der "schriftlichen Form" vorschreibt
(die die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur erfordert), kann jede nicht
qualifizierte elektronische Signatur verwendet werden. Die folgenden Vertragskategorien verlangen nach
deutschem Recht in der Regel keine „schriftliche Form“:
Personalwesen (außer Beendigung von Arbeitsverhältnissen); Beschaffung (außer Abschluss von Ratenlieferverträgen); Unternehmensentschließungen; NDAs; Softwarelizenzierung; Gesundheitswesen; Bankwesen; Immobilien (außer Mietverträgen, Übernahme von Hypothekenschulden und Mitteilung über die Abtretung einer Forderung, die einer Hypothek zugrunde liegt); Kreditvergabe (mit Ausnahme der Mitteilung der Rechtsabtretung durch den Gläubiger an den Schuldner und Gültigkeit einer Urkunde, in der dem Inhaber der Urkunde eine Leistung zugesagt wird); Chattelpapier; Versicherung; Bildung; Biowissenschaften; Technologiesektor; zu notierende Dokumente; Verbrauchertransaktionen und Regierungsanmeldungen
(4) Weitere Anleitung
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur unterzeichnet wurde, weist vollständig nach, dass die Erklärung vom Inhaber des
Signaturschlüssels abgegeben wurde, sofern das qualifizierte unterzeichnete elektronische Dokument
selbst authentisch ist. Nach der Deutschen Zivilprozessordnung liefert eine qualifizierte elektronische
Signatur einen Echtheitsnachweis „prima facie“. Der Gegner der Beweise darf diese Annahme nur
widerlegen, indem er Fakten vorlegt, die belegen, dass die Erklärung nicht mit dem Willen des
Unterschriftenschlüsselinhabers abgegeben wurde.
Nicht qualifizierte elektronische Signaturen profitieren von der Nichtdiskriminierungsklausel, die vorsieht, dass die Rechtswirkung und Zulässigkeit einer elektronischen Signatur nicht als Beweismittel vor Gericht abgelehnt werden sollten, nur weil sie in elektronischer Form vorliegt oder weil sie nicht den Anforderungen einer qualifizierten elektronischen Signatur entspricht. Bei einfachen elektronischen Signaturen und fortgeschrittenen elektronischen Signaturen gibt es keine spezifischen Privilegien in Bezug auf die Beweislast oder die Beweisbewertung. Um die Zuverlässigkeit für jede nicht qualifizierte elektronische Signatur zu gewährleisten, können die Parteien Authentifizierungsmethoden und ein Überwachungsprotokoll verwenden.
Schlussbestimmungen
Die Informationen auf dieser Website dienen nur zu allgemeinen
Informationszwecken und dienen nicht als Rechtsberatung. Die Gesetze, die den Gegenstand regeln, können
sich schnell ändern, so dass der Betreiber nicht garantieren kann, dass alle Informationen auf dieser
Website aktuell oder korrekt sind. Sollten Sie spezifische rechtliche Fragen zu den Informationen auf
dieser Website haben, sollten Sie sich an einen lizenzierten Anwalt in Ihrer Nähe wenden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt wird. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.