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Kaufpreisaufteilung Online

Kaufpreisaufteilung berechnen

Der Rechner trennt Ihren Kaufpreis in Grund und Boden und Gebäude und zeigt, wie viel davon Sie jährlich abschreiben können. Jeder Zwischenwert steht offen da — Sie sehen, woraus das Ergebnis entsteht.

Ihre Angaben

Keller, Erdgeschoss und ausgebautes Dachgeschoss (NHK 1.01)

Einschließlich Nebenkosten.

Beurkundung, nicht Übergabe.

Grundstück

Der Richtwert zum Stichtag Ihres Kaufvertrags, kostenlos aus dem BORIS-Portal Ihres Bundeslandes.

Weitere Angaben

Für selbstständig nutzbare Teilflächen nach § 41 ImmoWertV oder Hinterland mit eigenem Wert.

Beide vom örtlichen Gutachterausschuss. Ohne Angabe jeweils 1,00.

ermitteln

Hinterlegt sind die Jahre 2010 bis 2025 (Basis 2010 = 100).

Nur für die Anzeige der Steuerwirkung.

Bei einem Kaufpreis von 550.000 € entfallen nach der Methode der BMF-Arbeitshilfe 75,51 % (415.305 €) auf das Gebäude und 24,49 % (134.695 €) auf den Grund und Boden. Abschreibbar ist nur der Gebäudeanteil.

Gebäude — abschreibbar Grund und Boden — nicht abschreibbar
Aufteilung des Kaufpreises
Grund und Boden 134.695 € 24,49 %
Gebäude 415.305 € 75,51 %
Abschreibung pro Jahr 2,0 % nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG 8.306 € über 50 Jahre
Steuerwirkung pro Jahr bei 42 % Grenzsteuersatz 3.489 €

Was zehn Prozentpunkte mehr Gebäudeanteil bedeuten

Läge der Gebäudeanteil bei 85,51 % statt 75,51 %, wären das 1.100 € mehr Abschreibung im Jahr und damit 462 € weniger Steuer — über die 50 Jahre der Abschreibung 23.100 € weniger Steuer.

Wie hoch der Anteil in Ihrem Fall ausfällt, entscheidet die Wertermittlung — nicht diese Rechnung und nicht der Wunsch. Genau dafür gibt es das Gutachten.

Rechenweg nach der Sachwertmethode
Zwischenschritte der Berechnung
Schritt Ergebnis
1. Bodenwert 137.600 €
2. Kostenkennwert NHK 2010 835,00 €/m² BGF
3. Umrechnung auf Wohnfläche 1.920 €/m²
4. Außenanlagen 1.978 €/m²
5. Baupreisindex 3.740 €/m²
6. Regionalfaktor 3.740 €/m²
7. Alterswertminderung 2.665 €/m²
8. Gebäudesachwert 373.100 €
9. Marktangepasster Sachwert 561.770 €
10. Wertanteil der baulichen Anlagen 424.170 €

Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung nach der typisierten Methode der BMF-Arbeitshilfe. Es ersetzt weder ein Gutachten noch eine steuerliche Beratung.

Ergebnis belastbar machen

Diese Rechnung ist eine Orientierung für Sie — kein Nachweis für das Finanzamt. Wenn die Aufteilung Bestand haben soll, braucht es eine begründete Wertermittlung, die Lage, Zuschnitt, Ausstattung und Modernisierungen tatsächlich würdigt.

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So rechnet dieser Rechner

Der Rechner verwendet die Restwertmethode: Zuerst wird der Bodenwert bestimmt — Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert, bei einer Eigentumswohnung nur der Anteil, der zu Ihrer Wohnung gehört. Was vom Kaufpreis übrig bleibt, ist der Gebäudewert.

Bodenwert anteilige Grundstücksfläche × Bodenrichtwert
Gebäudewert Kaufpreis − Bodenwert
Gebäudeanteil Gebäudewert ÷ Kaufpreis
AfA pro Jahr Gebäudewert × AfA-Satz nach § 7 Abs. 4 EStG

Welcher AfA-Satz gilt

Der Satz hängt am Fertigstellungsjahr des Gebäudes. Für zu Wohnzwecken vermietete Gebäude gilt nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG:

Fertigstellung AfA-Satz Dauer
ab 1. Januar 2023 3,0 % 33⅓ Jahre
1. Januar 1925 bis 31. Dezember 2022 2,0 % 50 Jahre
vor dem 1. Januar 1925 2,5 % 40 Jahre

Was der Rechner bewusst nicht tut

Er bildet nicht das typisierte Sachwertverfahren der BMF-Arbeitshilfe nach. Dieses Verfahren schätzt den Gebäudewert eigenständig über Normalherstellungskosten, Bruttogrundfläche, Baupreisindex und Alterswertminderung und setzt ihn dann ins Verhältnis zum Bodenwert. Die dafür nötigen Tabellenwerte hier aus zweiter Hand nachzubilden, hieße auf einer Steuerseite ungeprüfte Zahlen zu veröffentlichen. Die amtliche Datei steht beim Bundesfinanzministerium zum Download bereit; was sie leistet und wo ihre Grenzen liegen, steht im Überblick zur Rechtsprechung.

Weil beide Wege unterschiedlich rechnen, kommen sie regelmäßig zu unterschiedlichen Quoten. Genau darum wird bei der Kaufpreisaufteilung gestritten — und genau deshalb hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass im Zweifel ein Sachverständigengutachten den Ausschlag gibt.

Wo Sie den Bodenrichtwert finden

Bodenrichtwerte veröffentlichen die Gutachterausschüsse der Länder, meist kostenlos über das jeweilige BORIS-Portal. Wichtig ist der Stichtag: Maßgeblich ist der Wert zum Zeitpunkt Ihres Kaufs, nicht der heutige. Liegt Ihr Grundstück am Rand einer Richtwertzone oder weicht es in Zuschnitt, Erschließung oder baulicher Ausnutzbarkeit vom Zonenmerkmal ab, ist der Richtwert anzupassen — das ist einer der häufigsten Gründe, warum eine pauschale Rechnung zu hohe Bodenwerte liefert.

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