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Kaufpreisaufteilung Online

So sieht ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung aus

Ein anonymisiertes Muster aus der Praxis, Abschnitt für Abschnitt erklärt — damit Sie vorher wissen, was Sie in den Händen halten.

Kurz gesagt

Das Muster umfasst neun Seiten in drei Teilen: eine zweiseitige Erläuterung mit dem Aufteilungsergebnis und einem Formulierungsvorschlag für den Notarvertrag, die vollständig ausgefüllte amtliche Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums und einen Auszug aus der zugrunde liegenden Wertermittlung samt amtlicher Bodenrichtwertauskunft.

Beispielobjekt ist eine vermietete Eigentumswohnung in Dresden. Ergebnis: 20,42 Prozent entfallen auf Grund und Boden, 79,58 Prozent auf das Gebäude — bezogen auf einen herangezogenen Verkaufspreis von 275.000 €.

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Die vollständige Unterlage liegt als PDF vor. Sie öffnet sich in einem neuen Fenster und lässt sich speichern:

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Wenn Sie lieber erst lesen, worauf Sie achten sollten: Die folgenden Abschnitte gehen die neun Seiten der Reihe nach durch und erklären, welche Zahl woher kommt.

Woraus die Unterlage besteht

Das Muster ist keine Textwüste, sondern eine Zusammenstellung aus drei Teilen, die sich gegenseitig stützen:

Teil Seiten Inhalt
Erläuterung 1–2 Ergebnis in Prozent und Euro, Formulierungsvorschlag für den Notarvertrag, Quellenverzeichnis, Erstellungsvermerk
Arbeitshilfe 3–4 das amtliche Eingabeblatt mit allen 26 Feldern und das Berechnungsblatt mit jedem Zwischenschritt
Wertermittlung 5–9 Auszug aus der Wertermittlung: Objektdaten, Vergleichswert mit Vergleichsobjekten, Bodenrichtwert, Marktentwicklung, amtliche Bodenrichtwertauskunft

Beispielobjekt ist eine vermietete Eigentumswohnung in Dresden: 107 m² Wohnfläche, vier Zimmer, Massivbauweise, drei Vollgeschosse mit ausgebautem Dachgeschoss, unterkellert, ein Außenstellplatz. Baujahr 1898, das Gebäude steht unter Denkmalschutz; 1997 erfolgte eine Kernsanierung. Lage gut, Ausstattung und Objektzustand mittel.

Teil 1: Erläuterung und Ergebnis

Seite 1 trägt den Briefkopf des Sachverständigenbüros und die Überschrift „Erläuterung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises“, darunter die Objektbezeichnung. Es folgen drei Zeilen, auf die es ankommt:

  • herangezogener Verkaufspreis ohne Nebenkosten: 275.000 €
  • entfällt auf Grund und Boden: 20,42 % (56.155 €)
  • entfällt auf das Gebäude: 79,58 % (218.845 €)

Darunter steht ein Formulierungsvorschlag für den Notarvertrag — ein ausformulierter Absatz mit Platzhaltern für Kaufpreis, Gebäude- und Bodenanteil, der sich in die Vertragsurkunde übernehmen lässt. Das ist der Grund, warum die Datei „Notar“ im Namen trägt: Sie ist für den Fall gebaut, in dem der Kaufvertrag noch nicht geschlossen ist. Eine im Vertrag vereinbarte Aufteilung ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs grundsätzlich zugrunde zu legen — genau deshalb lohnt es sich, die Aufteilung vor dem Notartermin zu klären.

Seite 2 enthält das, was eine Unterlage prüfbar macht: ein Verzeichnis der herangezogenen Literatur, Software und Quellen. Genannt sind unter anderem die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums nebst Anleitung mit Standangabe und Lizenzhinweis, der Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses, mehrere Bewertungsdatenbanken und die einschlägigen Standardwerke zur Verkehrswertermittlung. Es folgen die Erklärung, dass die Unterlage parteilos und ohne persönliche Interessen verfasst wurde, ein Nutzungsvorbehalt für Dritte, der Hinweis, dass die Arbeits- und Bewertungsunterlagen beim Sachverständigen eingesehen werden können, und der Erstellungsvermerk mit Unterschrift und Stempel.

Teil 2: die ausgefüllte Arbeitshilfe

Die Seiten 3 und 4 sind ein Ausdruck der amtlichen Excel-Datei — dieselbe, mit der das Finanzamt gegenrechnet. Seite 3 ist das grün hinterlegte Eingabeblatt mit den 26 nummerierten Feldern. Im Muster stehen dort unter anderem:

Grundstücksart Wohnungseigentum (WE)
Kaufpreis 275.000 €
ursprüngliches Baujahr 1996
Wohn-/Nutzfläche 107 m²
Bodenrichtwert 680 €/m²
Miete bekannt ja — 878,00 € Nettokaltmiete im Monat

Zwei Details verdienen Aufmerksamkeit. Erstens steht im Baujahrfeld 1996 und nicht 1898: Die Kernsanierung von 1997 ist über ein fiktives Baujahr berücksichtigt, und daraus ergibt sich die Restnutzungsdauer von 51 Jahren, mit der das Berechnungsblatt weiterrechnet. Zweitens erscheint neben dem Feld für den Liegenschaftszinssatz ein roter Prüfhinweis der Arbeitshilfe, der den eingetragenen Satz als fragwürdig markiert und eine ausführliche Begründung verlangt; als Quelle ist der Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses Dresden zum 31.12.2023 vermerkt. Genau solche Hinweise sind der Punkt, an dem eine Tabellenrechnung allein nicht mehr trägt.

Seite 4 ist das Berechnungsblatt. Weil eine Miete vorliegt, rechnet die Arbeitshilfe im allgemeinen Ertragswertverfahren. Jeder Zwischenschritt steht mit eigener Zeile da:

Bodenwert Grundstücksfläche × 680 €/m² × Miteigentumsanteil = 79.302 €
jährlicher Rohertrag 878 € × 12 = 10.536 €
./. Bewirtschaftungskosten 2.137,72 € (Modellansätze nach ImmoWertV, Anlage 3)
jährlicher Reinertrag 8.398 €
./. Bodenwertverzinsung 745 €
Reinertragsanteil der baulichen Anlagen 7.653 €
Kapitalisierung Restnutzungsdauer 51 Jahre → vorläufiger Ertragswert der baulichen Anlagen 308.929 €
+ Bodenwert 79.302 €
vorläufiger Ertragswert 388.230 €
Wertanteil der baulichen Anlagen (388.230 − 79.302) / 388.230 = 79,58 %
Übertragung auf den Kaufpreis 275.000 € → 56.155 € Boden, 218.845 € Gebäude

Am Ende steht der entscheidende Gedanke der ganzen Methode: Nicht der errechnete Wert von 388.230 € ist die Bemessungsgrundlage, sondern das Verhältnis aus ihm. Es wird auf den tatsächlich gezahlten Kaufpreis übertragen.

Teil 3: Auszug aus der Wertermittlung

Die Seiten 5 bis 9 zeigen, woher die Eingangsgrößen stammen — und das ist der Teil, den eine reine Tabellenrechnung nicht hat.

Seite 5 ist das Deckblatt der Wertermittlung mit den Objektdaten und zwei Werten: Marktwert 275.000 € (2.570 €/m² Wohnfläche) und Beleihungswert 247.000 € (2.310 €/m²). Darunter stehen die Merkmale, die in die Bewertung eingehen — Gebäudeangaben, Unterkellerungs- und Ausbaugrad, Bauweise, Ausstattung, Objektzustand, Lage, Stellplatz, Baujahr mit Denkmalschutzvermerk, Modernisierungsjahr und Modernisierungsgrad, Grundstücksfläche, Miteigentumsanteil, Zimmerzahl.

Seite 6 enthält den Vergleichswert. Die Vergleichspreise liegen zwischen 2.095 und 3.040 €/m²; angesetzt sind 2.524 €/m² als angemessener und nachhaltiger Wert, dazu 5.080 € für den Außenstellplatz. Darunter ist die Liste der zwanzig Vergleichsobjekte abgedruckt — mit Wohnfläche, Baujahr, Postleitzahl, Lageeinstufung, Zustand, Ausstattung, Kaufpreisdatum sowie dem Originalkaufpreis und dem an das Bewertungsobjekt angepassten Preis. Die Kaufpreisspanne der zwanzig Objekte reicht von 1.295 bis 4.338 €/m². Ein anschließender Abschnitt erklärt in Worten, wie das Vergleichswertverfahren arbeitet und auf welcher Grundlage Abweichungen einzelner Merkmale zu berücksichtigen sind.

Seite 7 dokumentiert die Herkunft der Vorschlagswerte: Grundstückswert 680,00 €/m² zum Stichtag 01.01.2024, Entwicklungszustand baureifes Land, beitragsfrei, Art der Nutzung Wohnbaufläche (Mehrfamilienhäuser), Quelle Gutachterausschuss Dresden. Für die Vergleichspreise ist vermerkt, dass 8.326 Objekte im Umkreis von 3,5 km auf Übereinstimmung untersucht und daraus die zwanzig geeignetsten ausgewählt wurden; die mittlere Entfernung zum Bewertungsobjekt beträgt 0,6 km, das Konfidenzniveau wird mit 3,4 (mittel) angegeben.

Seite 8 zeigt die Marktentwicklung: ein Hauspreisindex für Eigentumswohnungen von 2015 bis 2024, getrennt für die Region und für Deutschland, mit einer mittleren jährlichen Wertentwicklung von 6,2 Prozent in der Region und 5,9 Prozent im Bundesgebiet, dazu die Veränderung je Quartal.

Seite 9 schließlich ist die amtliche Bodenrichtwertauskunft: Wert 680 €/m², Zonenangabe, Entwicklungszustand, Art der Nutzung, Bauweise, Geschosszahl, wertrelevante Geschossflächenzahl, Stichtag 01.01.2024 und der zuständige Gutachterausschuss mit Anschrift. Der Bodenrichtwert ist damit nicht behauptet, sondern belegt — nach § 196 Abs. 1 BauGB stammt er vom Gutachterausschuss.

Was das Muster nicht zeigt

Drei Dinge sind beim Lesen zu beachten. Erstens sind alle personenbezogenen Angaben entfernt: Namen, Anschrift, Wohnungsnummer, Miteigentumsanteil, Auftragsnummer und der Name des unterzeichnenden Sachverständigen. Wo im PDF graue Flächen stehen, stand ursprünglich eine solche Angabe.

Zweitens ist das Muster ein Einzelfall, kein Maßstab. Der Gebäudeanteil von 79,58 Prozent gehört zu diesem Objekt, zu dieser Lage, zu diesem Baujahr und zu dieser Miete. Ein Objekt in teurer Lage mit hohem Bodenrichtwert und altem Gebäude landet deutlich darunter. Was für Ihr Objekt herauskommt, hängt von Ihren eigenen Eingangsgrößen ab; eine erste Orientierung gibt der Rechner weiter oben.

Drittens ist die im Muster abgedruckte Arbeitshilfe die Fassung, die zum Erstellungszeitpunkt im April 2025 galt. Inzwischen liegen neuere Stände vor; wie die aktuelle Fassung rechnet und wo ihre Grenzen liegen, steht unter die BMF-Arbeitshilfe. Warum die amtliche Tabelle für Beteiligte und Gericht nicht bindend ist, ergibt sich aus den BFH-Urteilen zur Kaufpreisaufteilung.

Diese Seite gibt allgemeine Informationen zur Kaufpreisaufteilung und zur Gebäudeabschreibung. Sie ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall; eine solche ist nach § 2 StBerG den dazu befugten Personen vorbehalten. Für Ihre Steuererklärung wenden Sie sich an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

Redaktion Kaufpreisaufteilung-Online · fachlich verantwortlich: Architekt und Sachverständiger · ImmoWert Experts GmbH, HRB 36565 Amtsgericht Dresden · Stand: 14. September 2026 Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Ist das Muster echt?

Es ist eine tatsächlich erstellte Unterlage, aus der alle personenbezogenen Angaben entfernt wurden — Name und Anschrift der Auftraggeber, Wohnungsnummer, Auftragsnummer, Miteigentumsanteil und der Name des unterzeichnenden Sachverständigen sind geschwärzt. Die Rechenwege, Zwischenergebnisse und Quellenangaben sind unverändert.

Warum ist die BMF-Arbeitshilfe im Gutachten enthalten?

Weil das Finanzamt mit ihr arbeitet. Die Unterlage füllt die amtliche Datei mit belegten Eingangsgrößen — Bodenrichtwert aus der amtlichen Auskunft, tatsächliche Nettokaltmiete, begründete Restnutzungsdauer — statt sie zu umgehen. Das macht das Ergebnis für die Bearbeitung nachvollziehbar.

Kann ich das Ergebnis in den Notarvertrag übernehmen?

Die Erläuterung enthält dafür einen ausformulierten Textbaustein mit Platzhaltern für die Beträge. Ob und wie er in Ihren Vertrag aufgenommen wird, klären Sie mit der Notarin oder dem Notar — eine vertragliche Aufteilung ist nach BFH IX R 12/14 grundsätzlich zugrunde zu legen, wenn sie die realen Wertverhältnisse nicht grundlegend verfehlt.

Bezieht sich der Prozentsatz auf den Kaufpreis mit oder ohne Nebenkosten?

Im Muster ist als Bezugsgröße der Verkaufspreis ohne Nebenkosten angesetzt. Weil das Ergebnis ein Verhältnis ist, lässt sich derselbe Prozentsatz auf die Anschaffungskosten einschließlich Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten und Maklercourtage übertragen — die Nebenkosten teilen sich im selben Verhältnis auf wie der Kaufpreis.

Sieht jede Unterlage genauso aus?

Der Aufbau ist gleich, der Inhalt folgt dem Objekt. Bei einem Mehrfamilienhaus rechnet die Arbeitshilfe im Ertragswertverfahren mit anderen Bewirtschaftungsansätzen, bei einem selbst genutzten Einfamilienhaus ohne Miete im Sachwertverfahren. Auch der Umfang des Wertermittlungsauszugs hängt davon ab, welche Verfahren im Einzelfall tragen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück — BMF; im Muster in der Fassung mit Stand Januar 2025, Lizenz CC BY-ND 4.0 Fundstelle
  • BFH, Urteil vom 21.07.2020, IX R 26/19 — Arbeitshilfe nicht bindend; Sachverständigengutachten im Streitfall Fundstelle
  • BFH, Urteil vom 16.09.2015, IX R 12/14 — BStBl II 2016, 397 — vertragliche Kaufpreisaufteilung Fundstelle
  • § 28 ImmoWertV — allgemeines Ertragswertverfahren Fundstelle
  • § 24 ImmoWertV — Grundlagen des Vergleichswertverfahrens Fundstelle
  • Anlage 3 ImmoWertV — Modellansätze für Bewirtschaftungskosten Fundstelle
  • § 196 Abs. 1 BauGB — Bodenrichtwert; Auskunft des Gutachterausschusses Fundstelle

Stand: 14. September 2026

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